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Zu den Einzelsitzungen:

-  Sein Sie bitte 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor Ort!

- Bringen Sie ggf. stilles Wasser mit, damit Sie vor und auch nach der Behandlung etwas trinken können

- Denken Sie bitte daran, dass die Behandlung durch Rubens Faria keine ärztliche Behandlung ersetzt und dass es bei der sog. Geistheilung keine Garantie für "Erfolg" gibt (allerdings gibt es die bei einem seriösen Heilpraktiker oder Arzt auch nicht)

- Diese Einzelsitzungen sind auch nicht mit einer Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten vergleichbar - weder von der Art und Weise noch vom zeitlichen Ablauf her

 

Daher schließen wir natürlich jegliche Haftung aus.

 

ausführliche Infos - klick hier

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Rechtliche Rahmenbedingungen
für HeilerInnen in Deutschland (Auszug)

 

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.

 

Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.  Der Heiler ist dafür verantwortlich,

dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.

 

Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise. Nach geltendem Recht erlaubt
ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.


Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.

Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

 

Dr. jur. Bernhard Firgau   

(Quelle: nachzulesen – auch das Urteil – unter  http://www.dgh-ev.de/index.php?id=4 )

 

 

(c) 2024

Frank Mario Müller / Corinna Glockenmeier


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